Im Todesfall

Ihr vertraulicher Ansprechpartner:
Bestattung RACZ GmbH aus Deutschkreutz

Im Todesfall eines Angehörigen gibt es unmittelbar nach der Feststellung des Todes wichtige Behördenwege zu erledigen. Gerne sind wir in dieser schweren Zeit der Partner an Ihrer Seite. Wenden Sie sich so zeitnah wie möglich an uns, wir klären Sie über alle weiteren Schritte auf und nehmen Ihnen etwas Last von den Schultern. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und bieten Ihnen eine wichtige Unterstützung an.

Was tun im Todesfall?
Bestattung RACZ GmbH klärt auf und unterstützt Sie

Ist der Todesfall im Eigenheim, an einem anderen Ort außerhalb eines Krankenhauses oder Pflegeheims eingetreten, dann muss ein Totenbeschauarzt den Tod amtlich bestätigen. Die Beschau kann auch der Hausarzt durchführen. Sie muss jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Todeseintritt erfolgen. Erst danach darf der/die Verstorbene für das Begräbnis gekleidet werden. Die Ankleide kann von den Angehörigen oder auf Wunsch auch vom Bestatter durchgeführt werden. Wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist, dann wird automatisch der Totenbeschauarzt beauftragt. Der Bestatter benötigt allerdings die Bekleidung (Unterwäsche und Oberbekleidung, keine Schuhe) für den Verstorbenen.

Zur Meldung des Todeseintritts am Standesamt benötigen Sie wichtige Dokumente

Der Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Gerne erledigen wir diesen schweren Schritt für Sie. Dafür benötigten wir nur einige Unterlagen von Ihnen. Welche Dokumente genau wir brauchen, unterscheidet sich nach dem Familienstand der Verstorbenen:

Ledig:

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldebestätigung

Verheiratet:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldebestätigung

Verwitwet:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldebestätigung

  • Sterbeurkunde des Ehepartners

Geschieden:

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsdekret

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldebestätigung

Bei verstorbenen Akademikern wird zusätzlich ein Nachweis des akademischen Grades benötigt und bei Ausländern ein Reisepass. War die Person kein Kirchenmitglied mehr, benötigen wir den kirchlichen Taufschein mit Austrittsvermerk.